Betreuungsvertrag

 

 

Bevor eine Betreuung stattfinden kann, ist ein Vertrag zwingend erforderlich. Der Vertrag ist verbindlich und wird zwischen mir und den Erziehungsberechtigten abgeschlossen.

Der Vertrag beinhaltet Rechte und Pflichten beiderseits, welche im Vorfeld besprochen werden. In dem Betreuungsvertrag finden Sie z.B. die Regelung für Urlaub und Krankheit, Medikamentengabe, Kündigung, Essensgeld, Infektionsschutz, Datenschutz und Versicherung.

 

 

 

 

 

Zusammenarbeit mit den Eltern

 

 

Zusammenarbeit bedeutet für mich Erziehungspartnerschaft

Die Zusammenarbeit ist ein sehr wichtiger Punkt in der Tagespflege, da sich das Kind in zwei,

manchmal sogar drei unterschiedlichen Familien zurecht finden muss.

Die gemeinsame Grundlage schafft man durch den täglichen Austausch und einem partnerschaftlichen Verhältnis, das aus Vertrauen, Wertschätzung und Verständnis beiderseits bestehen sollte. Da wir gemeinsam zum Wohle des Kindes handeln, ist es auch sehr wichtig Absprachen zu treffen, Betreuungszeiten festzulegen, Erfahrungen auszutauschen und über die Entwicklung des Kindes genau in Kenntnis gesetzt zu werden.

 

Was Sie von mir erwarten können und ich gleichzeitig von Ihnen erwarte:

 

  • Täglicher Informationsaustausch über die Alltagssituationen

    Wie hat das Kind geschlafen? Hat das Kind gut gegessen? Was hat das Kind Besonderes erlebt?

  • Entwicklungsgespräche über den Stand des Kindes

    Wie hat sich Ihr Kind weiterentwickelt? Wie kann man Ihr Kind weiter fördern? Wie ist das Verhalten Ihres Kindes?

 

Zusätzlich wird eine Bildungsdokumentation erstellt, in der sowohl in Schrift- als auch in Bilderform die Entwicklung ( u.a. Sozialkompetenzen, Sprache, Motorik ) eines jeden Kindes festgehalten wird.

 

 

Druckversion | Sitemap
© Tagesmutter Little-Stars